Die im Januar 2012 im Bundestag beschlossene Führerscheinreform ist seit dem 17. Oktober 2012 in Kraft. Die Freigrenze für das Fahren ohne Sportbootführerschein ist im See- und Binnenbereich (mit Ausnahme des Rhein) von 5 PS auf 15 PS angehoben worden.
In diesem Zusammenhang wurde auch festgelegt, das dieses erst ab einem Alter von 16 Jahren möglich ist. Weiterlesen