Neuer Führerschein für gewerbliche Kleinschifffahrt

Ohne große Beachtung der Öffentlichkeit müssen seit dem 17. Januar 2022 [künftig] „gewerblich, beruflich oder dienstlich geführte Fahrzeuge“ mit einer Länge von weniger als 20 Metern mindestens mit einem Kleinschifferzeugnis geführt werden.

Diese Änderung betrifft unter anderem Sportbootschulen im praktischen Ausbildungsbetrieb, Wasserbau- und Vermessungsbetriebe, Werften, Bootshändler bei einer Vorführfahrt oder Wassersportredakteure und Bootstester. Immer dann, wenn ein Fahrzeug nicht „zu Sport oder Erholungszwecken“ bewegt wird, reicht der Sportbootführerschein als Befähigungsnachweis nicht mehr aus.

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