In Deutschland gibt es zwei Ausnahmen von der allgemeinen Bootsführerscheinpflicht. Zum einen gilt unter bestimmten Umständen eine Führerscheinfreiheit bis 15 PS (11,03 kW) Nutzleistung. Zum anderen können in bestimmten Revieren auch Schiffe oder Hausboote mit wesentlich höherer Motorleistung mit einer Charterbescheinigung ausgeliehen werden.
Unabhängig davon kann es gute Gründe geben, einen amtlichen Sportbootführerschein abzulegen.
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