Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat eine besondere Gebührenverordnung für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Kontext der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung (BMVI-WS-BGebV) veröffentlicht. Neben vielen anderen gebührenfähigen Leistungen sind auch die Gebühren für die Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse hier aufgeführt. Diese Verordnung ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Der DSV hat am 23.12.2021 per E-Mail angekündigt, dass diese Preise ab dem 1.1.2022 gelten sollen.
WeiterlesenVerordnung

Führerscheinfreiheit bis 11,03 kW (15 PS) ist in Kraft
Die im Januar 2012 im Bundestag beschlossene Führerscheinreform ist seit dem 17. Oktober 2012 in Kraft. Die Freigrenze für das Fahren ohne Sportbootführerschein ist im See- und Binnenbereich (mit Ausnahme des Rhein) von 5 PS auf 15 PS angehoben worden.
In diesem Zusammenhang wurde auch festgelegt, das dieses erst ab einem Alter von 16 Jahren möglich ist. Weiterlesen
Erleidet die 15-PS-Reform jetzt Schiffbruch?
Es scheint so, als wenn der Antrag der CDU/CSU- und FDP-Fraktion „Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt“ nun erheblich ausgebremst wird. Im schlimmsten Fall könnte das auch Einschränkungen für die derzeit führerscheinfreien Fahrzeuge mit einer Motorisierung bis 5 PS bedeuten. Benötigt man zukünftig zum Fahren mit einem Schlauchboot einen Führerschein? Weiterlesen
Führerscheinreform auf der Zielgraden
Ab dem 1. Mai 2012 greift die lang angekündigte Reform für die Sportbootführerschein-See- und Binnen-Prüfungen. Eine wesentliche Änderung ist, dass die Prüfungen zukünftig im Single-Choice-Verfahren abgelegt werden. Ist die Prüfung dann leichter oder schwerer? Wird zukünftig noch ein Führerschein benötigt, wenn die angestrebte 15-PS-Reglung umgesetzt wird? Weiterlesen